Ergotherapie - ein Weg zu mehr Selbstständigkeit...
Als medizinisch-therapeutische Fachrichtung gehört die Ergotherapie zu den Heilberufen. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit unter Berücksichtigung der sensomotorischen, emotionalen und kognitiven Entwicklung.
Die Ergotherapie (griech.:ergon = etwas tun, tätig sein) verfolgt das Ziel, Menschen zu helfen, eine durch Krankheit, Verletzung, Behinderung oder abweichende Entwicklung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen. Handlungsfähig im Alltagsleben zu sein bedeutet, dass der Mensch die Aufgaben, die er selbst und seine Umwelt an ihn stellen, für sich zufriedenstellend erfüllen kann. Angestrebt wird daher immer die größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Patienten.
Ergotherapie umfasst u.a. die Fachbereiche:
Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie/Rheumatologie, Geriatrie
Gemäß § 124 Abs. 1 SGB V gehören ergotherapeutische Leistungen zu den verordnungsfähigen Heilmitteln und entsprechen den Richtlinien der Heilmittelverordnung.
Ergotherapie ist eine gezielte Behandlung auf Anordnung des Arztes.
Sprechen Sie deshalb vor der Anmeldung mit ihrem Kinderarzt, Neurologen oder Hausarzt über die Notwendigkeit der Therapie.
Auch das Gespräch mit anderen Fachleuten wie Lehrern, Erziehern, dem schulpsychologischen Dienst sowie behandelnden Logopäden oder Physiotherapeuten ist häufig sehr hilfreich, um die richtige Therapie für Sie oder ihr Kind zu finden.